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   OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04   

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OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04 (https://dejure.org/2004,13648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2004 - 10 LC 28/04 (https://dejure.org/2004,13648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2004 - 10 LC 28/04 (https://dejure.org/2004,13648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abschn. XIV Nr. 1 Gebührenverzeichniss zur GOVet; § 9 NVwKostG
    Festlegung der gesetzlichen Grundlagen einer Gebühr als Voraussetzung eine Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung; Rechtmäßigkeit eines generalklauselartigen, einen sehr weiten Gebührenrahmen für nicht näher konkretisierte Amtshandlungen ...

  • Judicialis

    AGTierSG § 3a; ; GOVet § 1 I; ; GOVet § 1a; ; NVwKostG § 3 I 1; ; NVwKostG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung der gesetzlichen Grundlagen einer Gebühr als Voraussetzung eine Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung; Rechtmäßigkeit eines generalklauselartigen, einen sehr weiten Gebührenrahmen für nicht näher konkretisierte Amtshandlungen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Zu Recht führt deshalb das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Urt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 - OVGE 42, 441, 443; Urt. v. 22.4.1981 - 9 OVG A 12/80 - OVGE 36, 382, 384 f) aus, ein Tatbestand, der jede beliebige Amtshandlung in einem Verwaltungsbereich erfasst, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Der Staatsbürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (echte Rückwirkung); demgemäß sind belastende Gesetze, die in schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen, wegen Verstoßes gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in aller Regel verfassungswidrig (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f; 13, 261, 271; 22, 241, 248, 31, 222, 225).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Der Empfänger eines Gebührenbescheides braucht, was die weitere Rechtsverfolgung angeht, nicht "klüger" zu sein, als die den Bescheid oder den Widerspruchsbescheid erlassende Stelle (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1987 - BVerwG 8 C 21.86 -, BVerwGE 78, 3 ff).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Auch bei unechter Rückwirkung kann der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach der Lage des Einzelfalls der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers Schranken setzen (BVerfGE 1, 264, 280; 13, 274, 278; 21, 117, 132; 24, 220, 230; 25, 371, 406; 27, 231, 238).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Auch bei unechter Rückwirkung kann der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach der Lage des Einzelfalls der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers Schranken setzen (BVerfGE 1, 264, 280; 13, 274, 278; 21, 117, 132; 24, 220, 230; 25, 371, 406; 27, 231, 238).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Der Staatsbürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (echte Rückwirkung); demgemäß sind belastende Gesetze, die in schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen, wegen Verstoßes gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in aller Regel verfassungswidrig (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f; 13, 261, 271; 22, 241, 248, 31, 222, 225).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Gegenüber diesem Wegfall der Begünstigung verdient der Bürger in seinem Vertrauen auf die bestehende Rechtsordnung den gleichen Schutz wie gegen die rückwirkende Belastung mit einem neu begründeten Gebührentatbestand (vgl. BVerfGE 30, 272, 286).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Danach ist eine Gebühr dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühr Nr. 98, S. 21 = DVBl 2004, 200).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    Gesetzliche Grundlagen decken den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes nur dann, wenn sie - in Parallele zu dem, was Art. 80 Abs. 1 GG bei Verordnungsermächtigungen fordert - nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.8.1990 - BVerwG 8 C 73.88 -, BVerwGE 85, 300, 303).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04
    In einem solchen Fall wäre das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen und nur wenn eine solche Abwägung ergäbe, dass das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdiente, erwiese sich die Rückwirkung als unzulässig (vgl. BVerfGE 25, 142, 154; 31, 222, 227).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

    Ein Gebührentatbestand, der jede beliebige Amtshandlung in einem Verwaltungsbereich ohne nähere Konkretisierung erfasst, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 -, OVGE 42, 441; Urt. v. 21.09.2004 - 10 LC 28/04 -, RdL 2005, 35).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 LC 211/16

    Absolut; abstrakt; Altfall; Änderungsbescheid; rückwirkende Anwendung;

    Das zu einem vergleichbaren Übergang zwischen zwei Änderungsverordnungen (4. und 8.) zur GOVet ergangene Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 2004 - 10 LC 28/04 - sei insoweit übertragbar.

    Insoweit kann auch offenbleiben, ob das Urteil des 10. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 2004 - 10 LC 28/04 -, juris Rn. 31, das den Übergang zwischen der 4. und der 8. Änderungsverordnung zur GOVet betroffen hat, auf die vorliegende Fallgestaltung (Übergang zwischen GOVet 2014 und GOVV 2014) übertragbar ist.

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 21.9.2004 - 10 LC 28/04) habe ausgeführt, dass ein generalklauselartiger Auffangtatbestand, in dem ein sehr weiter Gebührenrahmen für nicht näher konkretisierte Amtshandlungen vorgesehen sei, nicht dem Rechtsstaatsprinzip genüge.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 21. September 2004 (10 LC 28/04) verfängt hier nicht.

  • VG Schleswig, 03.12.2007 - 1 A 85/03
    Für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage ist es zunächst unerheblich, ob der Klagegegner bei Erlass der angefochtenen Bescheide wirksam beliehen war und hoheitlich handeln konnte; es ist allein darauf abzustellen, wie der Bürger als Empfänger eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Gebührenbescheides diesen verstehen durfte (vgl. Nds. OVG, U. v. 21.09.2004 10 LC 28/04 , zitiert nach juris).

    Nach vorstehenden Maßstäben handelt es sich bei der Registrierung der Anzeige von Bestandsveränderungen nach § 24 g VVVO durch den Schlachtbetrieb, sei es durch Meldung mit Meldekarte oder Telefax (Tarifstelle 2.1.24.2) oder durch Direktmeldung über Internet an die Zentrale Datenbank HI-Tier (Tarifstelle 2.1.24.3) um eine Amtshandlung (vgl. auch Urteile VG Oldenburg v. 21.01.2004 7 A 163/03 und OVG Lüneburg v. 21.09.2004 10 LC 28/04 , zitiert nach juris) i. S. einer Leistung der Beklagten.

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